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BGH, 15.10.1958 - V ZR 109/57 |
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- BGH, 26.06.1957 - V ZR 191/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.10.1958 - V ZR 109/57
Im ersten Falle könnte der Beklagte, da die Übertragung der Grundschulden ohne rechtlichen Grund erfolgt oder dieser wieder weggefallen wäre, die Rückübertragung der Grundschulden verlangen (Urteil des Senats vom 26. Juni 1957 - V ZR 191/55, JZ 1957, 623 = MDR 1958, 24 = LM BGB § 1163 Nr. 2), im zweiten Falle hätte er ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht mit der Folge, daß der Duldungsanspruch der Klägerin überhaupt nicht gerechtfertigt oder wenigstens zur Zeit unbegründet wäre.
- BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88
Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen
Es war in erster Linie Sache des Beklagten als Treuhänder, die Höhe der bei Konkurseröffnung bestehenden Forderungen der Subunternehmer darzutun (vgl. BGH Urt. vom 15. Oktober 1958 - V ZR 109/57, WM 1959, 29, 31).